Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
EFIMTEC – Technische Dienstleistungen, Konstruktion und Engineering
Stand: 24.05.2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen EFIMTEC (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden über die Erbringung technischer Dienstleistungen, Beratungsleistungen, Entwicklungsleistungen sowie die Erstellung und Lieferung digitaler Arbeitsergebnisse.
(2) Das Leistungsangebot umfasst insbesondere:
– CAD-Konstruktionen
– technische Zeichnungen
– 3D-Modellierung
– Reverse Engineering
– 3D-Scanning
– CNC-Programmierung
– CAM-Programmierung
– Fertigungs- und Prozessoptimierung
– technische Beratung
– Projektmanagement
– Dokumentationserstellung
– technische Schulungen
– Engineering-Dienstleistungen
– Erstellung technischer Daten und Datensätze
– sonstige technische Dienstleistungen
(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB, soweit die jeweiligen Regelungen nichts anderes bestimmen.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn EFIMTEC deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(5) Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Begriffsbestimmungen
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Sämtliche Angebote von EFIMTEC sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:
– schriftliche Auftragsbestätigung,
– schriftliche Angebotsannahme durch den Kunden,
– elektronische Bestätigung per E-Mail,
– oder tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung.
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(4) Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Textform.
§ 4 Leistungsumfang
(1) Umfang und Inhalt der Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder Einzelvertrag.
(2) EFIMTEC schuldet grundsätzlich die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Dienstleistung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen, technischen oder kommerziellen Erfolg, sofern dieser nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.
(3) Technische Empfehlungen, Berechnungen oder Optimierungsvorschläge beruhen auf den vom Kunden bereitgestellten Informationen.
(4) Konstruktions- und Entwicklungsleistungen stellen Vorschläge und technische Ausarbeitungen dar. Die abschließende Prüfung der Verwendbarkeit für den konkreten Einsatzzweck obliegt dem Kunden.
(5) Teilleistungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Kunde hat sämtliche für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen, Daten, Informationen, Zeichnungen, Muster, Modelle und Freigaben rechtzeitig bereitzustellen.
(2) Der Kunde gewährleistet die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen.
(3) Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Leistungsfristen angemessen.
(4) Zusätzlicher Aufwand aufgrund fehlerhafter, verspäteter oder unvollständiger Informationen wird gesondert vergütet.
(5) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht nach, ist EFIMTEC berechtigt, die Arbeiten auszusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.
§ 6 Leistungsfristen und Termine
(1) Angegebene Liefer- und Fertigstellungstermine sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Leistungsfristen beginnen erst nach:
– Vollständiger Klärung aller technischen Fragen,
– Vorliegen sämtlicher Unterlagen,
– Eingang vereinbarter Vorauszahlungen.
(3) Höhere Gewalt sowie sonstige unvorhersehbare Ereignisse entbinden EFIMTEC für deren Dauer von der Leistungspflicht.
– Hierzu zählen insbesondere:
– Naturkatastrophen
– Stromausfälle
– Hackerangriffe
– Pandemien
– behördliche Anordnungen
– Streiks
– Ausfälle von Zulieferern oder IT-Systemen
§ 7 Vergütung
(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise.
(2) Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preise:
gegenüber Unternehmern:
zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
gegenüber Verbrauchern:
einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(3) Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.
(4) Aufwand, der durch Änderungswünsche des Kunden entsteht, wird nach den vereinbarten Stundensätzen vergütet.
(5) Reise-, Übernachtungs-, Versand- und Nebenkosten werden gesondert berechnet, sofern dies vereinbart wurde.
§ 8 Zahlungsbedingungen
(1) Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
(2) Bei größeren Projekten kann EFIMTEC angemessene Abschlagszahlungen verlangen.
(3) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
(4) Gegenüber Unternehmern werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
(5) Gegenüber Verbrauchern werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
(6) EFIMTEC ist berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Begleichung offener Forderungen auszusetzen.
§ 9 Eigentums- und Nutzungsrechte
(1) Sämtliche Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte an:
– CAD-Daten
– Konstruktionszeichnungen
– technischen Dokumentationen
– CNC-Programmen
-CAM-Daten
– 3D-Modellen
– Reverse-Engineering-Daten
– Softwarebestandteilen
– Projektunterlagen
– verbleiben bis zur vollständigen Zahlung bei EFIMTEC.
(2) Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein einfaches nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht.(3) Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung zulässig.
(4) Die Nutzung außerhalb des vereinbarten Vertragszwecks bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
(5) EFIMTEC bleibt berechtigt, allgemeines Know-how, Methoden, Erfahrungen und technische Erkenntnisse auch in anderen Projekten zu verwenden.
§ 10 Referenznennung
EFIMTEC ist berechtigt, den Kunden unter Verwendung seines Unternehmensnamens und Logos als Referenzkunden zu benennen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
Bei Verbrauchern erfolgt keine Referenznennung ohne ausdrückliche Einwilligung.
§ 11 Abnahme
(1) Soweit die Leistung werkvertraglichen Charakter besitzt, ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet.
(2) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn:
der Kunde die Leistung nutzt,
die Leistung wirtschaftlich verwertet,
oder innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung keine wesentlichen Mängel schriftlich gerügt werden.
(3) Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 12 Gewährleistung
Gegenüber Unternehmern:
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.
(2) Zunächst besteht ausschließlich Anspruch auf Nacherfüllung.
(3) Erst nach zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung stehen weitere gesetzliche Rechte zu.
Gegenüber Verbrauchern:
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
§ 13 Haftung
(1) EFIMTEC haftet uneingeschränkt bei:
– Vorsatz grober Fahrlässigkeit
– Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
– Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet EFIMTEC nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(3) Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(4) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen oder entgangenen Gewinn wird gegenüber Unternehmern ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(5) Für Datenverlust haftet EFIMTEC nur in Höhe des typischen Wiederherstellungsaufwands bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden.
§ 14 Vertraulichkeit
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung sämtlicher nicht öffentlich bekannter Informationen.
(2) Die Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
(3) Von der Geheimhaltungspflicht ausgenommen sind Informationen, die:
– allgemein bekannt sind,
– rechtmäßig von Dritten erlangt wurden,
– gesetzlich offengelegt werden müssen.
§ 15 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet.
(2) Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.
§ 16 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.
Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass EFIMTEC vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnen darf. Dem Kunden ist bekannt, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlöschen kann.
§ 17 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
(1) Gegenüber Unternehmern ist die Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
§ 18 Höhere Gewalt
Kann EFIMTEC aufgrund höherer Gewalt ihre Leistungen nicht oder nicht rechtzeitig erbringen, verlängern sich vereinbarte Fristen um die Dauer der Behinderung einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
§ 19 Gerichtsstand
(1) Gegenüber Unternehmern ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von EFIMTEC.
(2) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandregelungen.
§ 20 Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht, der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
§ 21 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.
§ 22 Besondere Bestimmungen für CAD-Konstruktionen und technische Zeichnungen
(1) Sämtliche durch EFIMTEC erstellten technischen Zeichnungen, CAD-Daten, 3D-Modelle, Stücklisten, Baugruppenzeichnungen, Fertigungszeichnungen und sonstigen technischen Unterlagen werden nach dem Stand der Technik und mit branchenüblicher Sorgfalt erstellt.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Arbeitsergebnisse vor deren praktischer Verwendung eigenverantwortlich auf Eignung, Vollständigkeit, Maßhaltigkeit, Funktionsfähigkeit, Herstellbarkeit sowie auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Normen und Sicherheitsanforderungen zu prüfen.
(3) EFIMTEC übernimmt keine Haftung für Fertigungs-, Montage- oder Produktionsfehler, die auf einer nachträglichen Änderung der bereitgestellten Daten durch den Auftraggeber oder Dritte beruhen.
(4) Fertigungszeichnungen und technische Dokumentationen dürfen ausschließlich für den vereinbarten Zweck verwendet werden.
(5) Eine Nutzung der Arbeitsergebnisse für sicherheitsrelevante Anwendungen ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 23 Besondere Bestimmungen für Reverse Engineering
(1) Beim Reverse Engineering werden vorhandene Bauteile, Komponenten oder Produkte analysiert und digital rekonstruiert.
(2) Der Auftraggeber versichert, dass er berechtigt ist, die analysierenden Bauteile zur Verfügung zu stellen und durch die Beauftragung keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.
(3) EFIMTEC prüft nicht, ob Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Urheberrechte, Markenrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter bestehen.
(4) Die rechtliche Verantwortung für die spätere Nutzung, Herstellung oder Vermarktung rekonstruierter Produkte liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
(5) Der Auftraggeber stellt EFIMTEC von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung von Schutzrechten resultieren.
§ 24 Besondere Bestimmungen für 3D-Scanning
(1) Beim 3D-Scanning werden Geometriedaten physischer Objekte digital erfasst.
(2) Die Genauigkeit der Messergebnisse hängt insbesondere ab von:
– Materialeigenschaften
– Oberflächenbeschaffenheit
– Bauteilgeometrie
– Zugänglichkeit der Messbereiche
– Umgebungsbedingungen
(3) Geringfügige Messabweichungen innerhalb üblicher technischer Toleranzen stellen keinen Mangel dar.
(4) Die erzeugten Datensätze dienen ausschließlich den vereinbarten Zwecken.
(5) Eine metrologische Zertifizierung erfolgt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
§ 25 Besondere Bestimmungen für CNC- und CAM-Programmierung
(1) CNC-Programme und CAM-Daten werden auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen erstellt.
(2) Vor erstmaliger produktiver Nutzung sind sämtliche Programme durch den Auftraggeber auf der jeweiligen Maschine eigenverantwortlich zu prüfen und einzufahren.
(3) EFIMTEC haftet nicht für Schäden, die entstehen durch:
– fehlerhafte Maschineneinstellungen
– unzureichende Werkzeugdaten
– falsche Nullpunktdefinitionen
– fehlerhafte Spannmittel
– Materialabweichungen
– Bedienungsfehler
(4) Die endgültige Freigabe eines CNC-Programms erfolgt ausschließlich durch den Auftraggeber.
§ 26 Technische Beratung und Prozessoptimierung
(1) Beratungsleistungen stellen Handlungsempfehlungen dar.
(2) Wirtschaftliche, organisatorische oder technische Erfolge werden nicht geschuldet.
(3) Entscheidungen auf Grundlage unserer Empfehlungen trifft der Auftraggeber eigenverantwortlich.
(4) EFIMTEC übernimmt keine Garantie für:
– Kosteneinsparungen
– Produktivitätssteigerungen
– Qualitätsverbesserungen
– Umsatzsteigerungen
– wirtschaftliche Erfolge
§ 27 Schulungen und Workshops
(1) Schulungen können vor Ort, online oder hybrid durchgeführt werden.
(2) Die Teilnehmerzahl ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
(3) Schulungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt.
(4) Vervielfältigungen oder Weitergaben an Dritte bedürfen der schriftlichen Zustimmung.
(5) Aufzeichnungen von Schulungen sind nur mit vorheriger Genehmigung zulässig.
§ 28 Digitale Produkte und digitale Inhalte
(1) Digitale Produkte umfassen insbesondere:
– CAD-Dateien
– Zeichnungssätze
– CNC-Programme
– CAM-Projekte
– Vorlagen
– Checklisten
– Schulungsunterlagen
– technische Dokumentationen
(2) Digitale Produkte werden grundsätzlich elektronisch bereitgestellt.
(3) Nach erfolgreicher Bereitstellung gilt die Leistung als erbracht.
(4) Ein Anspruch auf dauerhafte Speicherung durch EFIMTEC besteht nicht.
(5) Der Kunde hat die bereitgestellten Dateien unverzüglich zu sichern.
§ 29 Software- und Dateiformate
(1) Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, erfolgt die Bereitstellung in branchenüblichen Formaten.
Hierzu zählen insbesondere:
STEP, STP, IGES, STL, DXF, DWG, PDF und NC-Dateien
(2) Proprietäre Dateiformate werden nur bereitgestellt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(3) Für Kompatibilitätsprobleme fremder Software haftet EFIMTEC nicht.
§ 30 Geheimhaltungsvereinbarung (NDA)
(1) Sämtliche technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Informationen eines Auftraggebers werden vertraulich behandelt.
(2) Mitarbeiter, freie Mitarbeiter und Subunternehmer werden entsprechend verpflichtet.
(3) Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Auf Wunsch des Auftraggebers kann zusätzlich eine gesonderte NDA abgeschlossen werden.
§ 31 Eigentum an Werkzeugen, Vorrichtungen und Entwicklungsunterlagen
(1) Von EFIMTEC entwickelte Vorrichtungen, Werkzeuge, Programme, Berechnungen, Bibliotheken, Makros, Vorlagen und Hilfsmittel bleiben Eigentum von EFIMTEC.
(2) Dies gilt auch dann, wenn diese bei der Durchführung eines Kundenprojektes verwendet wurden.
(3) Eine Herausgabe erfolgt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
§ 32 Referenzmuster und Prototypen
(1) Für Entwicklungs- und Prototypenarbeiten gelten erhöhte technische Unsicherheiten als branchenüblich.
(2) Funktionsabweichungen innerhalb des Entwicklungsprozesses stellen keinen Mangel dar.
(3) Serienreife wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 33 Fernwartung und Remote-Zugriff
(1) Erfolgt die Leistungserbringung mittels Fernzugriff, stellt der Auftraggeber die erforderliche technische Infrastruktur bereit.
(2) Der Auftraggeber bleibt für Datensicherungen verantwortlich.
(3) Während der Fernwartung auftretende Unterbrechungen aufgrund technischer Probleme liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs von EFIMTEC.
§ 34 Verkauf von Waren, Werkzeugen und Maschinenbauteilen
(1) Für den Verkauf von Werkzeugen, Maschinenbauteilen und sonstigen Waren gelten ergänzend die gesetzlichen kaufrechtlichen Vorschriften.
(2) Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
(3) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von EFIMTEC.
(4) Unternehmer sind verpflichtet, offensichtliche Mängel unverzüglich nach Erhalt schriftlich anzuzeigen.
(5) Die Produktdarstellungen im Online-Shop stellen keine garantierten Beschaffenheitsangaben dar.
§ 35 Erweiterter Eigentumsvorbehalt für Unternehmer
(1) Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung bleibt die gelieferte Ware Eigentum von EFIMTEC.
(2) Unternehmer dürfen Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterveräußern.
(3) Die hieraus entstehenden Forderungen werden bereits jetzt an EFIMTEC abgetreten.
§ 36 Elektronische Kommunikation
(1) Die Kommunikation darf per E-Mail erfolgen.
(2) Elektronische Dokumente gelten als zugegangen, sobald sie im elektronischen Postfach des Empfängers abrufbar sind.
(3) Der Kunde hat Änderungen seiner Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen.
§ 37 Streitbeilegung für Verbraucher
Die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung wurde eingestellt. EFIMTEC ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

